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Liebe Gäste und Mieter,
wir freuen uns, dass Sie sich für das Downtown Apartment entschieden haben. Wir begrüßen Sie hiermit herzlich und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Damit Sie Ihre Zeit in unserem Apartment genießen können und sich wohlfühlen, möchten wir Ihnen ein paar Informationen mit auf den Weg geben. Gegenseitige Rücksichtnahme, gutes Einvernehmen und geordnete Verhältnisse bieten die beste Garantie, dass sich alle Gäste in den Apartments wohlfühlen.
Alle Gäste und Mieter sind verpflichtet, die nachstehende Hausordnung einzuhalten und mit eigenem Verhalten für ein angenehmes Miteinander Sorge zu tragen. Vielen Dank.
Sicherheit – Schutz des Hauses und der Baulichkeiten
Unter Sicherheitsaspekten sind Haustüren, Kellereingänge und Hoftüren ständig geschlossen zu halten. In allen Apartments sind Gegensprechanlagen installiert. Öffnen Sie nur die Türen, wenn Sie den Besucher kennen – lassen Sie keine Unbefugten ins Haus.
Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Ausgenommen davon ist das Abstellen von Gehhilfen und Rollstühlen, soweit dadurch keine Fluchtwege versperrt oder andere Bewohner unzumutbar behindert werden.
Flucht- und Rettungswege dürfen nicht versperrt werden.
Jeder Gast und Mieter ist verpflichtet, auftretende Schäden unverzüglich dem Vermieter zu melden. Auf unmittelbare Gefahren muss jeder Mieter durch geeignete Warnzeichen hinweisen oder für deren vorläufige Gefahrenbeseitigung sorgen. Bei Undichtigkeiten und sonstigen Mängeln an Wasser- und Elektroleitungen ist sofort der Vermieter zu benachrichtigen.
Alle Handlungen, die Brandgefahren für das Gebäude verursachen und die Gesund-heitsschäden hervorrufen können, sind zu unterlassen.
Offenes Feuer ist untersagt. Leicht entzündliche Gegenstände und Flüssigkeiten dürfen zur Vermeidung von Brandgefahr im Keller und in den Tiefgaragen nicht aufbewahrt werden.
Das Grillen mit Holzkohle ist auf den Balkonen grundsätzlich nicht gestattet.
Externe Gäste dürfen nur auf Bewilligung der Downtown Apartments Zutritt erhalten.
Lärm
Mit Rücksicht auf alle Gäste ist jeder ruhestörende Lärm, insbesondere zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr und von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr, zu vermeiden.
Es dürfen keine Partys, Feste etc. stattfinden.
Grundsätzlich sind Rundfunk- und Fernsehgeräte auf Zimmerlautstärke zu stellen. Jeder störende Lärm auf Balkonen/Terrassen sowie bei geöffneten Fenstern ist zu vermeiden.
Das Spielen von Instrumenten ist während der vorgenannten Zeiten grundsätzlich untersagt. In den anderen Zeiten darf nicht länger als zwei Stunden am Tag musiziert werden.
Kinder
Den Spielbedürfnissen von Kindern ist in angemessener Weise Rechnung zu tragen, insbesondere dürfen sie auf den dafür vorgesehenen Flächen spielen. Aus Sicherheitsgründen dürfen sie sich nicht im Keller, in den Tiefgaragen oder ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten. Grundsätzlich sind Kinder anzuhalten, das Spielen und Lärmen im Treppenhaus zu unterlassen.
Reinigung
Haus und Grundstück sind sauber zu halten.
Anfallender Müll darf nur in den dafür vorgesehenen Mülltonnen und Containern entsorgt werden. Achten Sie auf die Trennung des Mülls: Restmüll, Kunststoffe, Papier müssen getrennt in den dafür bereit gestellten Behältern entsorgt werden. Sondermüll gehört nicht in diese Behälter.
Sperriger Abfall ist zu zerkleinern, heiße Asche darf nicht in die Müllgefäße geschüttet werden. Es ist darauf zu achten, dass kein Abfall oder Unrat im Haus oder auf den Zugangswegen verschüttet wird.
In Duschen und Toiletten dürfen keine Hygieneprodukte, Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten, Fette o.Ä. geworfen bzw. geschüttet werden, da es zu Verstopfungen und unangenehmen Gerüchen kommen kann.
Es ist nicht erlaubt, Handtücher und sonstige Wäsche über der Balkonbrüstung zu trocknen.
Lüften
Das Apartment ist, auch in kalten Jahreszeiten, ausreichend zu lüften. Dies erfolgt durch möglichst kurzfristiges, aber ausreichendes Stoßlüften. Zum Treppenhaus hin darf das Apartment, vor allem aber die Küche, nicht entlüftet werden.
Haustiere
Bitte achten Sie darauf, dass diese sich nicht ohne Aufsicht in den Außenanlagen, im Treppenhaus oder in sonstigen gemeinschaftlichen Räumen aufhalten. Lärmbelästigung, z. B. durch Bellen von Hunden, führt zu einer sofortigen Untersagung der Haustierhaltung.
Fahrzeuge
Das Parken darf nur auf dem zum Apartment vermieteten Tiefgaragenstellplatz erfolgen. Anderenfalls ist ein öffentlicher Parkplatz zu nutzen.
Bei Befahren der Garageneinfahrten und in den Tiefgaragen ist grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
Achten Sie ggf. auf zusätzliche Informationen an und in den Tiefgaragen.
Rauchen
Das Rauchen in unseren Apartments ist grundsätzlich verboten; es handelt sich um Nichtraucher-Apartments. Beschädigungen und Löcher in und an Möbeln, Fußboden, Bettwäsche, Tischdecken usw. haben zur Folge, dass wir dies zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung stellen.
Es besteht die Möglichkeit, auf dem Balkon bzw. der Loggia zu rauchen. Bitte benutzen Sie dafür bereitgestellte Aschenbecher.