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Die Übernachtungssteuer wird von der Stadt Berlin in Höhe von 5 % auf den Nettoübernachtungspreis erhoben und ist vom Beherbergungsbetrieb an das Finanzamt abzuführen. Besteuert werden nur private Übernachtungen, begrenzt auf einen zusammenhängenden Übernachtungszeitraum von 21 Tagen. Seit dem 01.04.2024 müssen auch Geschäftsreisende die City Tax bezahlen.