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City Tax Berlin

Die Übernachtungssteuer wird von der Stadt Berlin in Höhe von 5 % auf den Nettoübernachtungspreis erhoben und ist vom Beherbergungsbetrieb an das Finanzamt abzuführen. Besteuert werden nur private Übernachtungen, begrenzt auf einen zusammenhängenden Übernachtungszeitraum von 21 Tagen.

Berufliche Übernachtungen sind von der Übernachtungssteuer ausgenommen. Wird eine berufliche Veranlassung der Übernachtung bis zur Abreise nicht glaubhaft gemacht, ist der Beherbergungsbetrieb verpflichtet, diese zunächst an das Finanzamt abzuführen. Der Gast hat in diesem Fall die Möglichkeit, innerhalb von vier Monaten nach Abreise die Erstattung der Übernachtungssteuer beim Finanzamt zu beantragen. Hat der Gast hinsichtlich der beruflichen Veranlassung seiner Übernachtung falsche Angaben gemacht, haftet er für die entgangene Steuer.

Geschäftsreisende können sich von der Übernachtungssteuer befreien lassen und müssen hierfür diese Arbeitgeberbestätigung im Hotel vorlegen.